Rechtsprechung
BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 30.01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
BSHG §§ 97, 103 Abs. 3
Eingliederungshilfe; örtliche Zuständigkeit nach Wechsel von stationärer zu ambulanter -; Zuständigkeit; örtliche - nach Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe. - Wolters Kluwer
Eingliederungshilfe - Wechsel - Örtliche Zuständigkeit - Stationäre Hilfe - Ambulante Hilfe - Bundessozialhilfe
- Judicialis
BSHG § 97; ; BSHG § 103 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BSHG §§ 97 103 Abs. 3
Sozialhilferecht - Eingliederungshilfe; örtliche Zuständigkeit nach Wechsel von stationärer zu ambulanter -; Zuständigkeit; örtliche - nach Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 116, 339
- NVwZ-RR 2003, 123
- FamRZ 2003, 373 (Ls.)
- DVBl 2003, 156 (Ls.)
Wird zitiert von ... (15)
- LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 56/15
Erstattung von Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe
Infolgedessen findet auch § 98 Abs. 1 Satz 2 SGB XII, wonach die Zuständigkeit des nach Satz 1 zuständigen örtlichen Trägers bis zur Beendigung der Leistung auch dann fortbesteht, wenn die Leistung außerhalb seines Bereiches erbracht wird, im Rahmen der nach § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII begründeten örtlichen Zuständigkeit keine Anwendung (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.5.2005 - 2 LB 68/04 und LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.1.2015 - L 9 SO 242/12 -, jeweils zu § 98 Abs. 1 Satz 3 SGB XII in der bis 31.12.2012 geltenden Fassung, nunmehr § 98 Abs. 1 Satz 2 SGB XII; so bereits BVerwG, Urteil vom 27.6.2002 - 5 C 30/01 -, zu § 97 Abs. 1 Satz 2 BSHG, mit Hinweis darauf, dass sich die Formulierung "diese Zuständigkeit", allein auf die Zuständigkeit nach § 97 Absatz 1 Satz 1 BSHG bezieht). - OVG Niedersachsen, 13.02.2006 - 12 LC 528/04
Anspruch auf Erstattung von Sozialhilfeleistungen; Bestimmung des örtlichen …
Nach der engen Bestimmung des Begriffs der Einrichtung in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.2.2002 - BVerwG 5 C 30.01 -, BVerwGE 116, 339) setze die Annahme einer Einrichtung voraus, dass die Unterkunft des Hilfeempfängers der Rechts- und Organisationssphäre des Einrichtungsträgers so zugeordnet sei, dass sie als Teil des Einrichtungsganzen anzusehen sei.Denn wenn ein Sozialhilfeträger für eine stationäre Hilfe nach § 97 Abs. 2 BSHG zuständig geworden ist, endet eine zuvor bestehende Zuständigkeit nach § 97 Abs. 1 Satz 1 oder 2 BSHG und kann deshalb nicht im Sinne von § 97 Abs. 1 Satz 2 BSHG "bestehen bleiben" (BVerwG, Urt. v. 27.6.2002 - BVerwG 5 C 30.01 -, BVerwGE 116, 339).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - L 9 SO 202/12
Streit zweier Landschaftsverbände über die Erstattung der für eine …
Würde § 98 Abs. 5 Satz 2 SGB XII hier eingreifen, wäre der Kläger für die streitbefangenen Leistungen örtlich unzuständig, so dass der (Nicht-)Anwendung dieser Vorschrift hier streitentscheidende Bedeutung zukommt: Die Weitergeltung des BSHG hätte nämlich zur Folge, dass mit dem Wechsel der Hilfeempfängerin von der stationären in die ambulante Betreuung zum 20.03.2004 die örtliche Zuständigkeit des Klägers nach § 97 Abs. 2 Satz 1 BSHG (s.o.) geendet hätte und nach § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG neu zu bestimmen gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.06.2002 - 5 C 30/01 -, Ls. u. juris Rn. 11).
- BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 35.01
Eingliederungshilfe; örtliche Zuständigkeit nach Wechsel von stationärer zu …
Mit dem Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe endet die örtliche Zuständigkeit nach § 97 Abs. 2 BSHG und ist sie nach § 97 Abs. 1 BSHG neu zu bestimmen (wie BVerwG 5 C 30.01). - OVG Thüringen, 26.05.2004 - 3 KO 76/04
Zur Anwendbarkeit des § 2 Abs. 3 S. 2 SGB X im Sozialhilferecht; Abtretung; …
Die §§ 103 ff. BSHG schließen die §§ 102 ff. SGB X deshalb nur insoweit aus, wie das spezielle Recht reicht; ein Verstoß der §§ 102 ff. SGB X gegen zwingende Strukturprinzipien der §§ 103 ff. BSHG ist, jedenfalls soweit die Anspruchsgrundlagen selbst in Frage stehen, nicht ersichtlich (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. März 2000 - 12 A12373/99 - ZFSH/SGB 2000, 552; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. Mai 2001 - 2 L 6/01 -, nachgehend BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2002 - 5 C 30/01 - zitiert nach Juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. September 2003 - 1 L 124/03 - zitiert nach Juris;… vgl. Schellhorn, Kommentar zum BSHG, 16. Aufl., im Folgenden: Schellhorn, § 103 Rn. 5 ff., jedenfalls für die Anwendbarkeit des § 105 SGB X;… Lehr- und Praxiskommentar zum BSHG, im Folgenden: LPK-BSHG, 5. Aufl., § 97 Rn. 81, vor § 103 Rn. 24;… Roos in: v. Wulffen, Kommentar SGB X, 4. Aufl., im Folgenden: v. Wulffen, vor § 102 Rn. 18;… Oestreicher/Schelter/Kunz, BSHG, Stand: November 2001, im Folgenden: Oestreicher, vor § 103 Rn. 7;… Anhang vor § 103 Rn. 3, 5;… a. A. Mergler/Zink, Kommentar zum BSHG, Teil II, Stand: Mai 2003, im Folgenden: Mergler/Zink, Abschn. 9 Rn. 6 ff.). - BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 31.01
Eingliederungshilfe; örtliche Zuständigkeit nach Wechsel von stationärer zu …
Mit dem Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe endet die örtliche Zuständigkeit nach § 97 Abs. 2 BSHG und ist sie nach § 97 Abs. 1 BSHG neu zu bestimmen (wie BVerwG 5 C 30.01). - BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 33.01
Eingliederungshilfe; örtliche Zuständigkeit nach Wechsel von stationärer zu …
Mit dem Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe endet die örtliche Zuständigkeit nach § 97 Abs. 2 BSHG und ist sie nach § 97 Abs. 1 BSHG neu zu bestimmen (wie BVerwG 5 C 30.01). - OVG Schleswig-Holstein, 11.05.2005 - 2 LB 68/04
Sozialhilfe, stationäre Leistung, vorläufige Leistungsgewährung, örtliche …
Die Aufrechterhaltung der einmal nach § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII begründeten örtlichen Zuständigkeit bei einem Wechsel der Einrichtung ergibt sich nicht aus § 98 Abs. 1 Satz 3 SGB XII (entsprechend § 97 Abs. 1 Satz 2 BSHG), denn diese Regelung(en) bestimmt nicht (auch) den Fortbestand einer nach § 98 Abs. 2 SGB XII bzw. § 97 Abs. 2 BSHG begründeten Zuständigkeit, sondern nur den Fortbestand einer nach § 98 Abs. 1 Satz 1 SGB XII bzw. § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG (BVerwG, Urt. v. 27.06.2002 - 5 C 30.01 -, E 116, 339, 341). - OVG Hamburg, 14.01.2004 - 4 Bf 355/01
Erstattung von Zusammenhangskosten bei der Unterbringung in einer …
Demgegenüber regelt § 97 Abs. 1 BSHG, der in § 104 BSHG nicht genannt ist, die örtliche Zuständigkeit für die Hilfe außerhalb einer Anstalt, eines Heimes oder einer gleichartigen Einrichtung und stellt dafür grundsätzlich (vgl. § 97 Abs. 1 Satz 1 und 2 BSHG) auf den tatsächlichen Aufenthalt des Hilfeempfängers ab (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2002, BVerwGE 116 S. 339 = FEVS Bd. 53 S. 505, dort zur örtlichen Zuständigkeit beim Wechsel von stationärer zu ambulanter Hilfe; OVG Schleswig, Beschl. v. 22.4.2003, FEVS Bd. 55 S. 44). - SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 77/13
Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
In diesem Fall endet die nach § 98 Abs. 2 SGB XII begründete Zuständigkeit unter Neubestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die nunmehr erfolgende ambulante/teilstationäre Leistung nach Absatz 1 Satz 1 (BVerwG, Urteil vom 27.6.2002 - 5 C 30.01, Rz. 12; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Februar 2006 - 12 LC 528/04, Rz.29 ff.). - VG Göttingen, 10.11.2004 - 2 A 332/03
Aufenthalt; betreutes Wohnen; Betreuung; Einrichtung; Einzelwohnen; Erstattung; …
- VG Münster, 11.09.2008 - 6 K 2100/06
Anspruch auf Erstattung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge; Örtliche …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2004 - 2 LB 101/03
ambulante Betreuung, stationäre Betreuung, Sozialhilferecht, örtliche …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2013 - L 8 SO 175/09
- OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2003 - 2 LB 166/01